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Muster A.
D eu 1· 'ch S B O I 9 e 6 10 t. Mit Probeeintragung 2.
nigreich Preußen. Direktivbezirk: Rheinprovinz.
Begleitschein I.
.½ 359 A.
pfertigungsamt: Cöln. Empfangsamt: Berlin.
msportfrist: Bis zum zehnten Oktober d. J Ueberwiesen auf
längert bis zum
tahme-Erklärung des Begleitscheinertrahenten: Ich# übernehme diesen Begleitschein mit den sich aus demselben nach §8§ 44
und 46 des Vereinszollgesetzes ergebenden Verpflichtungen.
Côn, den 25. September 1885.
IV. Sticden.
Vorregister: Cöln, den 25. September 1885.
6 Königlich Preußisches Haupt-Steuer-Amt für ausländische Gegenstände.
leitzettel-Empfangs-Register Nr. 1600 Zoll- und Steuer-Abfst. am Central-Pers.-Bahnhof.fe. Erledigungsschein Nr. Ziffer
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· Wittig
oerlase-Resisterent3— (Stempel.) Hauptamts-Assistent. (unterschrift.)
Erlebôigungs-BSelscheinigungen.
der Begleitschein ist abgegeben am 4. Nachweis des Ausgangs über die Grenze.)
28. September 1885. A. Umstehend genannte Waaren wurden nach Abnahme des unverletzt be-
Jung fundenen Verschlusses:
Packhofs-Vorsteher. a) in den Eisenbahngüterwagen Nr. der Eisenbahn
verladen und nach Verschließung des Wagens mit Schlössern der
derselbe ist eingetragen im Begleit-
Z . Serie dem Amt in überwiesen.
schein-Empfangs-Register A unter den is
Nr. 273. v „Amt.
Bertin
Ober-Kontrolör. b) auf das des verladen und dem Ansageposten
» , Begleitung durch d Grenzaufseher
tevisionsbefund unter 1 Verschluß mittelst
a) in Betreff des Verschlusses: überwiesen.
, den 18
Amt.
c) unter unseren Augen in das Ausland geführt.
b) in Bezug auf Gattung und „den . 18
Menge der Waaren: -Amt.
B. D oben bezeichnete wurde nach Abnahme des
Zu 3 siehe Seite 3 un verletzt befundenen Verschlusses:
" a) d Grenzaufseher
..... ur Begleitung über die Grenze übergeben.
Die Richtigkeit dieser Angaben 8 8 * . 18
bescheinigen: b) unter unseren Augen in das Ausland ausgeführt.
« , den 18
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt.
Berlin, den 29. September 1885.
Königlich Preussisches Haupt-Steuer-Amt für ausländische Gegenstände.
Bertin
Ober-Kontrolör.
*) Der Vordruck unter Nr. 4 der Erledigungs-Bescheinigungen (Nachweis des Ausgangs über die Grenze) kann den örtlichen
rfnissen entsprechend geändert werden.
ges. 49