Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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(Zweite Seite.) 
  
  
  
  
  
  
Des Anmeldenden Der Haushalt des Anmeldenden zählt an 
Personen über 14 Jahren: Zeitraum, 
Laufende für welchen die 
Nummer. Familien-. Erlaubniß 
- Stand. -. Diienstleute. Zusammen. Z„ 
Vor= und Zuname Stand angehörige. Oiens Zusa- nachgesucht wird. 
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1 2. f 3. 4. 5. 6. 7. 
1 Jolann Sche Bauer 5 3 » 8 1886 
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(Dritte Seite.) 
Sescheinigung der Ortsbebörde. 
Die Richtigkeit der vorseitigen Angaben über die Haushaltsmitglieder (Spalte 4 bis 6), sowie daß 
zur Zeit keine der in der Anmeldung benannten Personen eine besondere Brauanlage besitzt oder mit Bier 
handelt, wird bescheinigt. 
Langerwisch, den 20. Dezember 1885. 
(Stempel.) Jeber- 
Ortsschulze. 
  
Vermerk der Steuerbebestelle. 
Gültig als Anmeldungsschein für die umseitig genannten Personen auf die in Spalte 7 bezeichnete 
Zeitdauer. 
Werder, den 28. Dezember 1885. 
Königliches Steuer-Amt. 
(Stempel.) (NVamee.) 
  
(Vierte Seite.) 
  
Amtliche Zemerkungen 
(Revisionsbefund — Erlöschen oder Verlängerung der Gültigkeitsfrist). 
  
8. 
Der Anmeldung gemäss N. N. reit. Steueraufscher. 23./12. 85.
	        
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