Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 449 — 
Muster B. 
Hauptamtsbezirk: 
» Steuerhebebezirk: Merder. 
Nr. 7 des Brauerei-Inventariums. Nr. 1 der Beläge. 
Nachweisung 
der 
Räume und Gefäße u. s. w. der Hier-Brauerei des Johann Walsleben zu Neuenkirchen. 
  
Anweisung für den Gebrauch. 
Der Brauer hat diese Nachweisung spätestens acht Tage vor dem Anfange des Betriebes seiner neu errichteten Brauerei 
in doppelter Ausfertigung der Hebestelle einzureichen und darin nach Maßgabe des Vordruckes: 
a) auf den beiden äußeren Seiten die Räume zur Aufstellung der Geräthe und zum Betriebe der Brauerei einschließ— 
lich der Gährräume, ferner den Aufstellungsort der Waagen unter Angabe ihrer Tragfähigkeit, der Art und Zahl 
der Gewichte, und endlich die Aufbewahrungsorte für die Vorräthe an Malzschrot und an Malzsurrogaten, 
b) auf der inneren Seite in den Spalten 1 bis 3 alle Maisch-, Koch-, Kühl= und Gährgefäße, insbesondere die Bier— 
Sammel= (sogenannte Stell= und dergl.) Bottiche, und zwar jedes Gefäß einzeln, 
genau und vollständig anzugeben und 
c) die Nachweisung am Schlusse mit Datum und seiner Namensunterschrift zu vollziehen. 
Auf Ersfordern der Steuerbehörde ist ein Grundriß aller Brauereiräume unter Einzeichnung der Geräthestellung doppelt 
einzureichen. 
Der Ort zur Ausstellung der Waage und die Orte für die Aufbewahrung des Malzschrotes und der Malzsurrogate unter- 
liegen der Genehmigung beziehungsweise Bestimmung des Ober-Kontrolörs. Syrup und Zucker dürfen nur an Orten, 
die von der Braustätte gänzlich getrennt sind, aufbewahrt werden. 
Die Braupfanne und die Kessel einerseits und die übrigen Gefäße andererseits werden unter sich fortlaufend numerirt. 
Der Brauer erhält das eine Exemplar der Nachweisung, mit der amtlichen Bescheinigung versehen, zurück und hat dasselbe 
an dem vom Ober-Kontrolör bestimmten Orte aufzubewahren, den Beamten zugänglich zu halten und vor Beschmutz- 
ungen und Beschädigungen zu schützen. 
6. Im Laufe des Betriebes kann die Einreichung einer neuen Nachweisung von der Steuerbehörde gefordert werden. 
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* ......--.-...... —— — — — 
Der zur Brauerei gehörigen Gebäude 
  
  
Bemerkungen. 
  
Benennung. Lage. 
1. Fin Brauhdus. Linsenstrasse Nr. 58, auf dem Hofe. 
2. FVine Mlaerei. Ebendaselbst. 
3. Enn Garkel#er. For dem neuen Thore an der Chaussee rechts. 
  
 
	        
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