Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Muster E. 
  
462 — 
Nach. 
der in den Brauereien des Steuer-Hebebezirks zu Werder während des 4ten Viertel- 
Anweisung für 
1. Diese Nachweisung wird für jedes Inventarium zu Anfang eines jeden Vierteljahres angelegt und in dem betreffenden 
Inventarium aufbewahrt. 
selbe gleichzeitig in diese Nachweisung eingetragen. 
2. Mit Ablauf des Vierteljahres wird die Nachweisung abgeschlossen, von der Hebestelle vollzogen und dem Ober- 
Kontrolör bei dessen nächster Anwesenheit vorgelegt. 
  
  
Sobald eine Veränderung erfolgt und in dem Inventarium angeschrieben ist, wird die- 
  
  
  
  
  
  
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Tag Nunner Ort Vor= und Zuname 
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der der des Benennung 
Inven— d 
Eintragung. tariums Brauerei. Inhabers. er 
· Gefäße. 
1. 2.6. 3. 4. 5. 
18. Januar 1886 8. Werder Jacob Werner Braupfanne 
30. Januar 1886 20. Neuenhagen V. Lochow Maischbottich 
desgl. 
desgl. 
6. Februar 1886. 4. Woltersdorff Peter Schmidt – 
Februar 1886. 4. desgl. derselbe Bärmfass 
23. März 1886 8. Werder Jacob Werner — 
  
Werder, den 1. April 1886. 
  
  
Königliches Steuer- Amt. 
(Jame.) 
 
	        
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