Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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— 492 — 
Ausgangs-Belcheinigungen. 
seitig bezeichnete Gebinde sind heut mittag Uhr unter Verschluß von bie 
  
       
     
abgelassen und binnen Tagen dem Amt zu 
behufs Kontrolirung des « gestellen. 
den ten 
(Stempel.) 
Daß die umseitig bezeichneten Gebinde, welche unter Nr. des Ausgangs-Register 
nachgewiesen nach Abnahme (unter Belassung) des urverletzt befundenen Verschlusses über die Grem 
ausgeführt worden sind, d—hiermit bescheinigt. 
den ten 
  
(Stempel.) 
(Untersc 
Oder: 
Umseitig bezeichnete Zzwei Gebinde sind in den Güterwagen Nr. 1700 der Berlin-Hamburger Eisen 
bahn verladen, welcher heut Nachmittags 2½ Uhr, mit 2 Schlössern (Serie * verschlossen, der Eisenbahn 
verwaltung zur Vorführung binnen drei Tagen bei dem Haupt-Zoll-Amt zu Hamburg übergeben worden is 
Berlin, den 7 ten Januar 1886. 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
Der bezeichnete Güterwagen ist am 9 ½n Januar cr. Vormittags 812 Uhr hier eingetroffen und nar 
Abnahme des unverletzten Verschlusses sofort über die Grenze ausgegangen. Die Ausfuhr vorgedachter zwe 
Gebinde ist demnach erfolgt und im Ausgangs-Register unter Nr. 1 angeschrieben. 
Hamburg, den 9te#n Januar 1886. 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
  
   
  
     
escheinigung 
den Vereinsländern) 
Eingang 
(für Sendungen nach den betr 
Daß die oben bezeichneten Gebinde, mit Bier gefüllt, hie 
den ten 
ingegangen sind, wird hierdurch bescheinigt. 
(Stempel.) 
(Unterschrift
	        
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