Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 493 — 
Anmelde-Register Nr. 5. 
Anmeldung 
über 
Ausfuhr von Bier in Flaschen. 
  
Der unterzeichnete Weiss, als Besitzer der zu Berlin gelegenen Brauerei, meldet hiermit dem 
Haoupt-Steuer-Amt fr inländische Gegenstände zu Berlin, daß er beabsichtigt, das nach Verpackung und 
Menge nachstehend näher angegebene Bier in Flaschen innerhalb der nächsten drei Tage dem Haupt—- 
Steuer-Amt f/#r amstandesche Gegenstaände zu Ber##en zur Abfertigung zu gestellen und demnächst über de 
Grossheraoglich hessische Orts-Einnehmerei zu Feppemhenm an Erleben zu Hezqelber im Cross- 
heraogthum Baden auszuführen. Der Unterzeichnete trägt darauf an, ihm nach erfolgter Ausfuhr des 
Bieres auf Grund der diesfälligen Bescheinigungen die zugesagte Steuervergütung zu gewähren, und ver— 
sichert zu dem Ende, daß das unten angemeldete Bier in seiner Brauerei gebraut und zu jedem Hektoliter 
desselben mindestens eine dem Steuerwerthe von 1.“ entsprechende Menge an Braustoffen verwendet ist. 
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