Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

  
Angabe 
  
des Versenders. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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unter Nr. 3 ertheilt worden ist. 
Vorstehende Anmeldung ist im Anmelde-Register unter Nr. 5 eingetragen. Hierbei wird bescheinigt, daß der 
Anmeldenden von der (Direktivbehörde) für das Jahr 1886 ein Zusageschein zum Bezuge der Brausteuervergütun 
Berlin, den 6ten Januar 1886. 
(Stempel) 
(Firma und Unterschrift.)
	        
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