Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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Ausgangs-Belscheinigungen. 
Umseitig bezeichnetes eine Kollo ist heut Nachmittags 3 Uhr unter Verschluß von hier abgelassen u 
nunmehr binnen acht Tagen der Orts-Einnehmerei zu Heppenheim behufs Kontrolirung des Ausgangs 
gestellen. 
Berlin, den Sten Januar 1886. 
(Stempel.) (Firma.) 
Unterschriften.) 
Daß das umseitig bezeichnete eine Kollo, welches unter Nr. 2 des Ausgangs-Registers nachgewie 
wird, nach Abnahme des unverletzt befundenen Verschlusses über die Grenze ausgeführt worden ist, wird hi 
mit bescheinigt. 
Heppenheim, den 12ten Januar 1886. 
  
     
    
   
(Stempel.) (Firma.) 
— (Unterschriften.) 
Oder: 
Gitig bezeichnete Kolli sind in den Güterwagen Nr. der 
Eisenbahn verladen, heut mittag Uhr, mit Schlössern (Serie ) verschlosst 
der Eisenbahn -Verwaltung zur führung binnen Tagen bei dem A 
zu übergeben worden if 
den ten 
(Stempel.) 
  
     
  
  
u e roicen Güterwagen ist am jten mittags Ubhr hier eingetroff 
und nach Abnahm erletzten Verschlusses sofort über die Grenze ausgegangen. Die Ausfuhr vorgedach 
Kolli ist demnach erfolg usgangs-Register unter Nr. angeschrieben. 
den ten 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
   
Eingangs-Sbescheinigung 
(für Sendungen nach den betreffenden Vereinsländern). 
Daß das oben bezeichnete eine Kollo mit Bier in Flaschen gefüllt hier eingegangen ist, wird hierdun 
bescheinigt. 
Heidelberg, den 13½n Januar 1886. 
(Stempel.) (Firma.) 
(Unterschriften.) 
 
	        
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