Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

(Der nicht erforderliche Vordruck ist bei der Ausfüllung des Formulars zu durchstreichen.) 
Muster 1. 
  
Anmeldung. 
% des Registers über die Versteuerung und Versendung des LKochfalzes. 
!½“ des Registers über die Versendung des denaturirten Salzes. 
  
  
  
—— 
  
  
  
Unterzeichnetes Salzwerk versendet durch (Fuhrmann, Schiffer, Eisenbahn 
  
I 
an zu 
Söäckele 
. Tonnen . 
Noch- 
nà kg. D Stein- l Salz 
denatur. 
zusammen kg netto 
und beantragt 
a) sofortige Versteuerung (Kontirung der Steuer! 
  
1. zu Lasten des Salzwerks, 
2. zu Lasten des Salzhändlers. 
b) Abfertigung auf Begleitschein (I) (II). 
c) Denaturirung. 
Saline den ten 18 
v 
l 
s 
I 
—Ml 
  
  
  
Das oben bezeichnete Salz ist in Gegenwart des unterzeichneten Kontrolbeamten zu netto 
kg verwogen, 
mit kg denaturirt, 
jieder Sack am Kropfe mit 1 Blei 
· Rlei 5 « · r ss d 
mit Bleien jede Tonne mit 2 Bleien an den Böden verschlossen worden und 
äußerlich wie folgt bezeichnet: 
Saline „den ten 18 
Steueraufseher. 
Die Steuer ist mit Mark Pf. Lee . und das Salz mitttelst 
Versendungsscheins 4 . -- 
Begileitschesnxch #%. von der Saline abgelassen. 
Saline „den ten 18 
Steuereinnehmer.
	        
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