Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 333 
Nachweisung 
der 
auf Anmeldung des Salzwerksinhabers 
im Monat 
Muster 5. 
  
verabfolgten Salzmengen, für welche die Steuer noch zu entrichten ist. 
  
Des Registers über die Versteuerung und Versendung 
  
k. · Salzmenge. 
des Kochsalzes, sowie der Anmeldung 
Nr. Nettogewicht 
kg 0% 
  
Summa 
Davon beträgt die Steuer 
Mk. Pf. 
„den ten 18 
Salz-Steuer - Amt. 
Der unterzeichnete Salzwerksbesitzer erkennt die 
Richtigkeit der obigen Berechnung hierdurch an und be- 
antragt bei dem Haupt- Amt zu 
die Anschreibung des obigen Betrages auf Kredit, ver- 
pflichtet sich auch, dieses Anerkenntniß, sobald der darin 
bezeichnete Abgabenbetrag eingezahlt wird, zurückzu- 
fordern und haftet dem Staate für die nochmalige 
Zahlung, wenn er dies Anerkenntniß zurückzunehmen 
unterläßt. 
, den ten 18 
1888. 
  
  
Die nebenberechnete Steuer ist 
gebucht im 
(Haupt-Journal Nr.) 
Kredit-Journal Nr 
(Haupt-Manual Seite 
Kredit-Mannal Seite 
H.= A. Rendant. H.-A.-Kontrolör. 
Nr. ) 
Nr. 
I 
e
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.