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Vermerke
über Wiedererneuerung des verletzten Verschlusses 2c.
Ausgangsbescheinigung.
itrag des Waaren-
führers.
beantrage Wiedererneuerung
verletzten Verschlusses.
1. Verschluß erneuert und ange-
stempelte: Verhandlung darüber
den ten 188 dem Waarenführer
aus
übergeben.
den 188
Amt.
beantrage eine Umladung der 2. Die beantragte Umladung ist
istehend verzeichneten Waaren.
den ten 188
unter amtlicher Aufsicht heute
vorgenommen und die darauf
bezügliche angestempelte Ver—
handlung, aus welcher die ein—
getretenen Veränderungen sich
ergeben, dem Waarenführer
aus
übergeben.
den 188
Amt.
(I. Wenn das Abfertigungsamt
zugleich das Ausgangsamt ist.)
Die umstehend bezeichneten Gegenstände
sind heute nach erfolgter Revision unter
unseren Augen (unter Aufsicht des Grenz-
auffehers )
über die Grenze ausgeführt (auf das zur
Reise nach
bestimmte Schiff
gebracht) worden.
den ten 188
—Amt.
(II. Wenn das Ausganugsamt nur
als solches fungirt.)
Nr. des Anmeldungs-Empfangs-Registers.
Dunstehend verzeichnete
heute hier eingetroffen und nach Abnahme
des unverletzt befundenen Verschlusses unter
unseren Augen (unter Aufsicht des Grenz-
aufsehers )
über die Grenze geführt.
den ten
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