Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 597 — 
Nr. 55. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau betreffend; 
vom 20. September 1888. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Zwickau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten 
über 1000 Mark und 500 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 34 vom Hundert 
zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Einer Million Achthundert Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürger- 
lichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Dresden, am 20. September 1888. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Frhr. v. Könneritz. 
v. Charpentier. Münckner. 
  
Nr. 56. Bekanntmachung, 
den Commissar für den Bau der Döbeln-Oschatzer Staatseisenbahn 
betreffend; 
vom 25. September 1888. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, den Ober-Finanzrath 
Theodor Albrecht Schreiner in Dresden 
vom 1. October laufenden Jahres ab von den ihm übertragenen Geschäften eines Com- 
missars für den Bau der Döbeln-Oschatzer Staatseisenbahn zu entbinden und vom gleichen 
Zeitpunkte ab diese Geschäfte, soweit solche noch zu erledigen sind, dem Finanzassessor bei 
der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
Dr. jur. Karl Arthur Kürsten in Dresden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.