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Nr. 55. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau betreffend;
vom 20. September 1888.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu
Zwickau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten
über 1000 Mark und 500 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 34 vom Hundert
zu verzinsenden städtischen Anleihe von
Einer Million Achthundert Tausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürger-
lichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht wird.
Dresden, am 20. September 1888.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
Für den Minister: Frhr. v. Könneritz.
v. Charpentier. Münckner.
Nr. 56. Bekanntmachung,
den Commissar für den Bau der Döbeln-Oschatzer Staatseisenbahn
betreffend;
vom 25. September 1888.
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, den Ober-Finanzrath
Theodor Albrecht Schreiner in Dresden
vom 1. October laufenden Jahres ab von den ihm übertragenen Geschäften eines Com-
missars für den Bau der Döbeln-Oschatzer Staatseisenbahn zu entbinden und vom gleichen
Zeitpunkte ab diese Geschäfte, soweit solche noch zu erledigen sind, dem Finanzassessor bei
der Generaldirection der Staatseisenbahnen
Dr. jur. Karl Arthur Kürsten in Dresden