Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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2. die von den Truppen-(Marine-theilen angenommenen Freiwilligen (einschließ- 
lich Forstlehrlinge), 
3. die vorweg Einzustellenden, 
4. die dauernd Unwürdigen (§ 31 D. Str. G.). 
8. Für die Richtigkeit des Loosens ist der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission vorzugs- 
weise verantwortlich. 
9. Die Zahl der zu ziehenden Loose muß der Zahl der an der Loosung theilnehmenden 
Militärpflichtigen (Ziffer 5 a) entsprechen. 
Sie werden in Gegenwart der Kommission in ein geeignetes Gefäß eingezählt. 
Letzteres wird sodann gehörig umgeschüttelt. . 
10. Die Militärpflichtigen loosen in der Reihenfolge der alphabetischen Liste. In welcher 
Weise die Loose für abwesende Militärpflichtige zu ziehen sind, bestimmt der Zivil— 
vorsitzende. Jedes gezogene Loos wird laut verlesen und sogleich in die alpha— 
betische Liste eingetragen und zwar durch den Militär- und Zivilvorsitzenden eigen— 
händig. 
Unterbrechungen der Loosung dürfen nur ausnahmsweise stattfinden. Während 
der Dauer der Unterbrechung ist das Gefäß mit den Loosen unter sicherem Ver— 
schluß aufzubewahren. 
Betreffs Ausstellung von Loosungsscheinen siehe § 67. 
11. Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangiren nach der Reihenfolge 
ihrer im ersten Militärpflichtjahr gezogenen Loosnummern. 
Sind sie nach anderen Aushebungsbezirken verzogen, so werden sie dort nach 
dem Werth ihrer Loosnummer im Verhältniß zu den Abschlußnummern ein- 
rangirt.) 
12. Militärpflichtige des laufenden Jahrgangs, die nach der Loosung überwiesen werden 
47,,), sind nach dem Werth ihrer Loosnummer im Verhältniß zu den höchsten 
Loosnummern einzurangiren.) 
  
HBeispiel: Ein Ueberzähliger besitzt in dem Musterungsbezirk A, woselbst die Abschlußnummer 
seines Jahrgangs „1200“ ist, die Loosnummer „1500“. Derselbe verzieht in den Musterungsbezirk B, 
woselbst die Abschlußnummer desselben Jahrgangs „400“ beträgt. Er wird demnach im Verhältniß 
1500: 1200 —X: 400, — 500, mithin hinter dem Ueberzähligen einzurangiren sein, welcher in dem 
Musterungsbezirk B die Loosnummer „500" besitzt. 
R .eebersteigt die bei solcher Berechnung gewonnene Zahl die höchste Loosnummer des Musterungs- 
ezirks, so würde der zugezogene Militärpflichtige unmittelbar hinter demienigen zu rangiren haben, welcher 
die höchste Loosnummer gezogen hat. 
hchst 2 Gei spiel: Ein Militärpflichtiger hat bei der Loosung in dem Musterungsbezirk A, woselbst die 
bohs davrenumner „16007 beträgt, die Loosnummer „1200“ gezogen. In dem Musterungsbezirk B, 
12001 1600. eh-- ist die höchste Loosmummer „2000 = Er wird demnach im Verhältniß 
Issn 0 , ,m1hm)mterdemMtlitarpfltchttgenderxoovnummer,,1000,em-
	        
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