Object: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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landes, ihres Alters, sammt den 
hiezu gehörigen Zeugnissen und 
Belegen, welche so wie das Bitt—- 
gesuch selbst alle in Duplo einzurei- 
chen sind, bei der unterferrigten Stelle an- 
zumelden, sich aber uͤbrigens inzwischen mit 
der Instrukzion zur Pruͤfung der zum Lehr- 
amte an den StudienSchulen oder Studien- 
Institute sich anmeldenden Kandidaten (Re- 
gierungsblatt 1809. Stuͤck LXX.) genau be- 
kannt zu machen. 
Unter den naͤmlichen Bedingungen und 
im gleichen Termine werden auch zufolge 
einer allerhöchsten Verfügung vom 12. No- 
vember 1814. diejenigen Studien#ehrer, 
die in der Aufnahms Prüfung nur zur drit- 
ten oder vierten Qualifikazions Rote gelangt 
sind, aufgefodert, sich gehörig anzumelden, 
und um nochmalige Zulassung zum Eramen 
zu bitten, wenn sie um eine Lehrstelle an einem 
Progymnasium, oder um eine Professur an 
einem höhern Studien Institute sich bewer- 
ben wollen, zu welchem Behufe sie nach obi- 
ger allerhöchster Bestimmung noch eine an- 
derweitige Prüfung zu erstehen haben. 
Die genaue Befolgung der oben ange- 
gebenen zur Meldung durchaus nothwendi- 
gen Requisite hat die alsbaldige Ertheilung 
der Erlaubniß, bei der Prüfung zu erschei- 
nen, zur Folge, so wie die Unterlassung der- 
selben die Ausschließung von selbiger unver- 
meidlich nach sich zieht. 
Wollen die Kandidaten lleber die Oster- 
prüfung abwarten, so haben sie sich sodann 
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mit ihren Aufnahms Gesuchen nach München 
zu wenden, woselbst um diese Zeit jene Prü- 
fung abgehalten wird. 
Sollten sich Kandidaren außer jenen bei- 
den zur gewöhnlichen Prüfung bestimmten 
Terminen melden; so müssen ste auf den naͤch- 
sten allgemeinen Prüfungs Termin verwiesen 
werden, es seye denn, ste vermöchten sich 
genüglich auszuweisen, daß ihre individuel- 
len Verhältnisse ihr Eramen nicht bis dahin 
ausgestellt seyn ließen, in welchem Falle es 
alsdann sogleich, aber der allerhöchsten Vor- 
schrift gemäß, auf ihre Kosten vorgenom- 
men werden wird. 
Nürnberg den r4. Juni 1815. 
Königliches Kommissariat der 
Stadt Nürnberg. 
v. Kracker. 
Stürzenbaum. 
  
Zivil Verdienstmedaille Verlei- 
hung. 
Seine Königliche Majestär haben dem 
Doktor Christian Schießl, als ein öffente 
liches Zeichen der. Anerkennung jener Ver- 
dienste, welche er sich im Jahre 1300 als 
praktischer Arzt an den zu Landshut bestane 
denen Militär Spicälern erworben hat, un, 
term 10. Juni l. J. die goldene Zivil- 
Verdienstmedaille allergnädigst zu 
verleihen gernhe.
	        
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