Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 775 — Muster 4. 
Muster 4 zu § 40. 
  
  
Ersatzreservepaß 
es 
Ersatzreservisten 
(Vor= und Familiennamen.) 
(Waffengattung cc.) 
Jahresklasse: 18 
  
  
  
Anmerkung: 
1. Nach Art der Militärpässe in Buchform anzulegen, Deckel mit breitem schwarzen Rücken in folgenden Farben: 
bei der Infanterie: dunkelblauu bei dem Train: T 
bei den Jägern: grün, bei dem Sanitätspersonal: hellblau, 
bei der Feldartillerie: roth, bei den Thierärzten: . 
bei der ##hortilerie, weiß, bei den Oekonomiehandwerkern: hellblau 
bei den Pionieren: braun. mit schwarzer Einfassung. 
Zu jedem Ersatzreservepaß gehört ein Futteral. 
Jedem Ersatzreservepaß sind „die Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes“ vorzubeften. 
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