Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Muster 6. — 792 
  
  
  
  
14.4565. 6. v .. 
Datum a) Familiennamen )Wohrsited 
ilien— und Vornamen a) Wohnsitz der 
*! 1Pr # der Eltern, Eltern deer des Stand 
. namen MW b) ob solche leben Vormundes, 
Gemeinder und Negierun gs— * nicht, b) Aufenthaltsort Religion oder 
Bu Westaa) c) Gewerbe oder des Militär= Gewerbe 
Vernamen dar Gehurt Stand des Va-flichtigen 
ters 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen: 
Anmerkung: 
1. In die Spalte „Bemerkungen“ werden alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach dem Eintritt der 
Betroffenen in das militärpflichtige Alter erfolgt sein, eingetragen, soweit sie zur Kenntniß der mit 
Führung der Stammrollen betrauten Behörden gelangen, auch liegt letzteren die Verpflichtung ob, 
die in einzelnen Fällen etwa hervortretenden Zweifel durch die nöthigen thatsächlichen Erörterungen 
aufzullären und das Ergebniß in der Stammrolle zu vermerken.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.