Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Muster 10. — 798 — 
Muster 10 zu 8 588. 
Nachweisung 
. « 
der ausden (GBezirk) . . . . ... . . ... im Jahre . . . .. 
eingetretenen Freiwilligen. 
  
Ein- Drei- Bier— 
Bundesstaaten jährig= jährig= jährig= Außerdem Summe Bemerkungen 
Freiwillige 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. 
1. Ueber die aufzunehmenden Freiwilligen siehe Anmerkung) zu § 58,“. 
2. Ueber die unter „Außerdem“ Aufzunehmenden siehe 88 58,4 bezw. 52,5. 
3. Sämmtliche in die Marine eingestellten Mannschaften sind über den schwarzen Zahlen mit rothen Zahlen derart 
anzugeben, daß sie in den schwarzen mitenthalten sind. 
4. Sind gegen die Bundes-Ersatzvertheilung Mannschaften weniger eingestellt worden, so ist dies bei den betreffenden 
Bundesstaaten unter „Bemerkungen" zu erläutern.
	        
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