Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 799 — Muster 11. 
Muster 11 zu § 67. 
Toosungsschein. 
Der Militärpflichtige . . . . .. (Stand oder Gewerbbe .. (Vor= und Familien- 
namen) . . . . . EI ten 18 .. zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, 
Bundesstaat), hat bei der Loosung im Aushebungsbezirk ...... . . . . ... 
die Nummer . . . . (geschrieben) . . . . erhalten. 
  
  
  
  
  
  
— — 
Derselbe erschien zur Musterung Körperliche Fehler 
6 .... 
Aushebungsbezirk. Vorläufige ç 
23 hebungsbez Brigade= hat Entscheidung Bemerkungen 
Jahre Nr. der bezirk gemessen der 
I 
  
alphabetischen Liste Ersatzkommission 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
s s- 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
  
  
  
  
Inhaber bleibt verpflichtet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jedes Jahres unter Vor- 
zeigung dieses Scheines bei der Ortsbehörde zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. 
Die jährliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber eine endgültige Entscheidung über seine 
Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erhalten hat, mithin entweder einem Truppen= oder Marinetheil zur 
Einstellung überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Militärpapieres oder Scheines von der Wiederholung 
der Anmeldung entbunden ist. 
1888. 109
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.