— 807 — Muster 16.
Muster 16 zu 8§ 85.
Annabmeschein.
Der Freiwillige (Stand oder Gewerbbe . . ... (Vor= und Familiennamen), geboren am
tten. 118 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen-(Marine-theil
zu (drei= oder vier-#jährigem Dienst angenommen und bis zu seinem Dienfsteintritt nach
beurlaubt worden.
Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheins zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs Auf-
nahme in die Kontrole bei der Kontrolstelle seines Aufenthaltsortes (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder Be-
zirksfeldwebel) innerhalb von 3 Tagen anzumelden.
Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim Ver-
zug in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser inner-
halb 3 Tagen zu bewirkenden Meldungen wird bestraft.
Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirkskommandos
zugehen. Demselben ist unweigerlich Folge zu leisten.
, den ten 18
Der Kommandeur des (Truppen-Marine-theils.)
(T. S.) (Unterschrift.)
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.
Anmerkung.
Der Annahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.
1888. 110