Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Muster 19. 
Muster 19 zu §§ 102 und 121. 
810 — 
JTJanéskurmrolle I und II. 
  
  
  
  
  
  
Datum, Ort, Bisheriger 
Familien- (Kreis 2c.) Aufenthaltsort Entscheidung 
namen der Geburt (Wohnung) der 
Nr. S Bemerkungen 
und Stand S Ob Ersatz- 
Vornamen oder verheirathet kommission 
Gewerbe Kinder 
1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
  
  
Anmerkung. 
1. Die Landsturmrolle I 
sturmpflichtigen des 
In die Landstur 
des zweiten 
  
Regel in fünf Querspalten getheilt. 
3. In den Landsturmrollen II ist in S 
4. In Spalte 7 ist die erfolgte Einstell 
einzutragen. 
  
  
  
  
enthält die Landsturmpflichtigen des ersten Aufgebots und die unausgebildeten Land- 
zweiten Aufgebots der vom Aufruf betroffenen Jahresklassen. 
dsturmrollen II werden die vom Aufruf betroffenen ausgebildeten L 
Aufgebots ausgenommen. 
andsturmpflichtigen 
2. Die Landsturmrollen werden in der Größe eines 
Bogens angelegt und für die Namen jede Seite in der 
palte 2 auch die „Charge“ anzugeben, Spalte 6 bleibt unausgefüllt. 
ung unter Angabe des Truppentheils 2c. oder die Art der Verwendung
	        
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