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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
17. Stück vom Jahre 1888.
Inhalt: Nr. 66. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Secundärbahn von
Schönfeld nach Geyer betr. S. 935. — Nr. 67. Verordnung, zu Ausführung des § 66 des Reichs-
Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 und vom 6. Mai 1880. S. 936. — Nr. 68. Verordnung, die ver-
änderte Verfassung des Polizeiamtes zu Leipzig betr. S. 940. — Nr. 69. Verordnung, die Enteignung von
Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnhofsanlage in Sebnitz betr. S. 940. — Nr. 70. Bekanntmach-=
ung, die Ueberweisung der Gemeinde Reudnitz in die Ephorie Leipzig I betr. S. 941.
Nr. 66. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Secundärbahn
von Schönfeld nach Geyer betreffend;
vom 28. November 1888.
Des Finanzministerium hat beschlossen, die schmalspurige Secundäreisenbahn von Schön-
feld nach Geyer
am 1. Dezember laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes der genannten Secundärbahn erfolgt durch die General-=
direktion der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird;
dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung der auf
Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnlinie bis auf
Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher in
Dresden.
Dresden, am 28. November 1888.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Miller.
Ausgegeben zu Dresden den 31. Dezember 1888. 126