Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1889. 
  
Inhalt: Nr. 1. Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Eisenbahnarbeiter betr. S. 1. — Nr. 2. Be- 
kanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Dresdner Papiersabrik“ betr. S. 6. — Nr. 3. Be- 
kanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1889 betr. S. 6. — 
Nr. 4. Bekanntmachung, die Postordnung vom 8. März 1879 und die Telegraphenordnung vom 
13. August 1880 betr. S. 7. — Nr. 5. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung 
einer Zweigbahn von Brand nach Langenau betr. S. 9. — Berichtigung. S. 10. 
  
Nr. 1. Verordnung, 
die polizeiliche Beaufsichtigung der Eisenbahnarbeiter betreffend; 
vom 24. Dezember 1888. 
Da sich an den in der Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Eisenbahnarbeiter 
betreffend, vom 10. November 1868 (G.- u. V.xBl. S. 1273) enthaltenen Bestimmungen 
in Folge der neuerlich eingetretenen Verhältnisse und gewonnenen Erfahrungen einige 
Abänderungen nöthig gemacht haben, so wird hierdurch, unter Aufhebung der gedachten 
Verordnung, Folgendes verordnet: 
–S 1. Jeder, welcher bei einem inländischen Eisenbahnbaue Arbeit sucht, hat sich 
mit einem die Staatsangehörigkeit und die Identität der Person des Inhabers genügend 
feststellenden obrigkeitlichen Ausweise zu versehen. 
#6. Die im § 1 gedachten Legitimationspapiere sind von dem Arbeitsuchenden 
zunächst dem Bauunternehmer der betreffenden Bahnabtheilung oder dem von diesem 
dazu mit Auftrag versehenen Schachtmeister vorzulegen. Ist ihm hierauf eine gedruckte 
Bescheinigung darüber, daß er Arbeit beim Baue der Eisenbahn erhalten könne, ertheilt 
worden, so hat er sich bei der Obrigkeit des Ortes, in welchem er Unterkommen gefunden 
hat, oder, soviel das platte Land betrifft, bei dem Ortsrichter oder beziehentlich dem Ge- 
meindevorstande, sofern diese Organe mit der Annahme derartiger Meldungen beauftragt 
Ausgegeben zu Dresden den 26. Januar 1889. 1
	        
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