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Nr. 17. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen“
betreffend;
vom 30. März 1889.
Nachdem der Aktiengesellschaft Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen behufs Auf—
nahme einer Anleihe von
Vierhundertfünfzig Tausend Mark
(450 000 Mark)
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden
und planmäßig vom Jahre 1890 ab bis zum Jahre 1928 auszuloosenden Schuld-
scheinen in Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maß-
gabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Ge-
nehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 30. März 1889.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Löhr.
Nr. 18. Verordnung,
Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 1. April 1889.
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
ꝛc. ꝛc. Kc.
urkunden hiermit, daß Wir auf Grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 17 der
Verfassungsurkunde
den Oesterreich= Ungarischen Generalconsul Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Karl
Rudolph Wachsmuth in Leipzig
zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt, sowie daß Wir,