Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
8. Stück vom Jahre 1889.
—— V— — —
Inhalt: Nr. 34. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen, dem Großherzogthum Sachsen
und dem Fürstenthum Reuß ä. L. bez. dem Herzogthum Sachsen-Altenburg und dem Fürstenthum Reuß ä. 2.
abgeschlossenen Staatsverträge betr. S. 59. — Nr. 35. Bekanntmachung, eine Vereinbarung zwischen der
Königlich sächsischen und der K. K. österreichischen Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch
die beiderseitigen Grenzgebiete betr. S. 76. — Nr. 36. Ausführungsverordnung zum Reichsgesetze,
die Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften betr. S. 78. — Nr. 37. Verordnung, Ergänzungswahlen
für die II. Kammer betr. S. 84. — Nr. 38. Verordnung, die Prüfung der Zahnärzte betr. S. 85. —
Nr. 39. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Zittau
nach Oybin nebst Zweigbahn betr. S. 85.
Nr. 34. Bekanntmachung,
die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Sachsen,
sowie dem Fürstenthume Reuß ä. L., bez. dem Herzogthume Sachsen-Altenburg
und dem Fürstenthume Reuß ä. L. wegen anderweiter Regelung der die
Eisenbahnen von Wolfsgefährt nach Weischlitz nebst der Verbindungsbahn
nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach Menselwitz und von Greiz nach Brunn
angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm 13. April 1889 abge-
schlossenen Staatsverträge betreffend;
vom 8. August 1889.
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Großherzoglich Sächsischen, sowie
der Fürstlich Reußischen, bez. der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen und der Fürstlich
Reußischen Regierung wegen anderweiter Regelung der die Eisenbahnen von Wolfs—
gefährt nach Weischlitz nebst der Verbindungsbahn nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach
Meuselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm
Ausgegeben zu Dresden den 18. September 1889. 12