Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
7. Stück vom Jahre 1890.
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Juhalt: Nr. 38. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes, das Befugniß zur Aufnahme von Pro—
tokollen 2c. betr. S. 83. — Nr. 39. Bekanntmachung, Abänderung der Postordnung betr. S. 84. —
Nr. 40. Bekanntmachung, eine Anleihe der Königin-Marienhütte, Aktiengesellschaft zu Cainsdorf betr.
S. 85. — Nr. 41. Bekanntmachung eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Albrechts-Ordens.
S. 85. — Nr. 42. Bekanntmachung, die Censuren bei den Halbjahres= und Jahresprüfungen der Se-
minare betr. S. 87. — Nr. 43. Bekanntmachung, Abänderungen der Postordnung betr. S. 88.
Nr. 38. Verordnung
zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß
zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und
Verwaltungsbehörden betreffend;
vom 21. Mai 1890.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird in weiterer Ausführung des Gesetzes vom
20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen
bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 131), hierdurch bestimmt,
daß der Direktor der städtischen Arbeitsanstalt zu Dresden zu denjenigen Beamten gehört,
mit deren Stellen das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen ein und für alle Male
verbunden ist.
Dresden, am 21. Mai 1890.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Paulig.
Ausgegeben zu Dresden den 5. Juli 1890. 15