Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Dieser Nachtrag wird im Anschlusse unter O zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
wonach sich Alle, die es angeht, zu achten haben. 
Dresden, am 13. Inni 1890. 
Albert. 
LS! Alfred Graf von Fabrice. 
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Nachtrag 
zu den Statuten des Königlich Sächsischen Albrechts-Ordens; 
vom 11. Juni 1890. 
Wan#, Alb ert, von GOTES Gnaden König von Sachsen 
2. 20. 2. 
haben beschlossen, die Bestimmungen des § 5 der Statuten des Albrechtsordens vom 
31. December 1850 dahin zu erweitern, daß zwischen das Comthurkreuz 2. Klasse und 
das Ritterkreuz 1. Klasse eine weitere Abstufung des Ordens unter dem Namen 
Offizierskreuz des Albrechts-Ordens 
eingeschoben werde. 
Diese neue Decoration, in der Form der Ritterkreuze 1. Klasse mit einer goldenen 
Krone versehen, ist nicht am Bande, sondern gleich dem Eisernen Kreuze 1. Klasse oder 
dem Stern zum Johanniter-Orden an der linken Brustseite angesteckt zu tragen. 
Dresden, den 11. Juni 1890. 
   
Albert. 
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Alfred Graf von Fabrice. 
  
Bär, 
Ordenssecretär.
	        
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