Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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83. Von der im 8 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Erlau 
betroffen. 
Dresden, den 5. Juli 1890. 
Minifterium des Innern. 
Für den Minister: 
Böttcher. 
Löhr. 
  
Nr. 45. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf den normalspurigen Secundäreisenbahnen 
Freiberg-Halsbrücke und Berthelsdorf-Großhartmannsdorf mit Zweig— 
linie Brand-Langenau betreffend; 
vom 12. Juli 1890. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurigen Secundäreisenbahnen 
Freiberg-Halsbrücke und Berthelsdorf-Großhartmannsdorf mit Zweiglinie Brand- 
Langenau 
am 15. Juli laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinien erfolgt durch die Ge- 
neraldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt 
machen wird. « 
Die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und auf die Besitzverhältnisse sich be— 
ziehenden Geschäfte im Bereiche der Strecke Freiberg-Halsbrücke erfolgt durch die Ge— 
neraldirektion der Staatseisenbahnen und im Bereiche der Strecke Berthelsdorf-Groß- 
hartmannsdorf mit Zweigbahn Brand-Langenau durch den Commissar für Staatseisen- 
bahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher. 
Dresden, den 12. Juli 1890. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller.
	        
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