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83. Von der im 8 1 erwähnten Anlage wird die Flur
Erlau
betroffen.
Dresden, den 5. Juli 1890.
Minifterium des Innern.
Für den Minister:
Böttcher.
Löhr.
Nr. 45. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf den normalspurigen Secundäreisenbahnen
Freiberg-Halsbrücke und Berthelsdorf-Großhartmannsdorf mit Zweig—
linie Brand-Langenau betreffend;
vom 12. Juli 1890.
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurigen Secundäreisenbahnen
Freiberg-Halsbrücke und Berthelsdorf-Großhartmannsdorf mit Zweiglinie Brand-
Langenau
am 15. Juli laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinien erfolgt durch die Ge-
neraldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt
machen wird. «
Die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und auf die Besitzverhältnisse sich be—
ziehenden Geschäfte im Bereiche der Strecke Freiberg-Halsbrücke erfolgt durch die Ge—
neraldirektion der Staatseisenbahnen und im Bereiche der Strecke Berthelsdorf-Groß-
hartmannsdorf mit Zweigbahn Brand-Langenau durch den Commissar für Staatseisen-
bahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher.
Dresden, den 12. Juli 1890.
Finanz-Ministerium.
v. Thümmel.
Müller.