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Gesetzund Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Des Stück vom Jahre 1862.
57) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Creditvereins zu Mügeln;
vom 'ten April 1862.
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 14 und
31 Sub b der Statuten des Creditvereins zu Mügeln enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu
bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diesen Statuten
die gebetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen derselben allent-
halben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 7ten April 1862.
6 Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Statuten des Creditvereins zu Mügeln.
2c. 2c.
& 14. Die Namen des Directors, des Cassirers und des Schriftführers, ingleichen ihrer
Stellvertreter, sowie jeder in den Personen derselben eintretende Wechsel sind durch das Directo-
rium in dem Mügelner Wochenblatte oder in dem Amtsblatte des Stadtraths zu Miügeln
öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation.
1862. 41