Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 17. Oktober 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: v. Thümmel. 
v. Charpentier. 
Münckner. 
  
Nr. 67. Bekanntmachung, 
die Gemeindeverfassung der Stadt Aue betreffend; 
vom 22. Oktober 1890. 
Uneer. Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22. September 1874, die Ver- 
fassungsverhältnisse der Städte betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 325 flg.), wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
die Stadt Aue 
nach dem mit Genehmigung des Ministeriums des Innern gefaßten Beschlusse des Stadt- 
gemeinderaths daselbst aus der Klasse derjenigen Städte, welche die Städteordnung für 
mittlere und kleine Städte angenommen haben, ausgeschieden ist und daß ihre Verfassung 
nach den Bestimmungen der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 geordnet 
werden wird. 
Dresden, am 22. Oktober 1890. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Münckner. 
  
— — 
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold -* Söyne in Dresden. 
 
	        
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