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verwaltung, soweit sie aus dem zu erlassenden neuen Kostengesetze herrühren, die ge—
wünschte Mittheilung gemacht,
von der Ermächtigung wegen Abänderung gewisser Vorschriften der Verordnung
vom 9. Januar 1865 Gebrauch gemacht und
der Antrag auf Vorlegung einer Kostenordnung für Notare in Erwägung gezogen
werden.
7. Nachdem die Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Gerichtskosten in An—
gelegenheiten der nichtstreitigen Rechtspflege betreffend, zum Abschluß gekommen, wird
nunmehr auch das im Landtage 1887/1888 berathene Gesetz, die Zustellung und Be-
stellung von Schriftstücken in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit be-
treffend, zur Publikation gelangen.
8. Das Gesetz, den Wegfall der Pensionsbeiträge der Geistlichen und Lehrer be-
treffend, wird demnächst publicirt werden.
Dem bei Berathung dieses Gesetzes gestellten Antrage entsprechend wird dem nächsten
ordentlichen Landtage ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, nach welchem die den Geist-
lichen und Lehrern an Volksschulen nach den bisherigen Bestimmungen eingeräumte Be-
freiung von persönlichen Anlagen für Kirchenzwecke nur noch bezüglich der bereits an-
gestellten Geistlichen und Lehrer so lange aufrecht erhalten bleibt, als dieselben nicht in
andere Stellen übergehen oder Gehaltserhöhungen erhalten und annehmen.
9. Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Deerete, welche den Bau
mehrerer Eisenbahnen, ferner die Umgestaltung der Dresdner Bahnhöfe und mehrere
sonstige Eisenbahnangelegenheiten betreffen, geben Wir Unsere Zustimmung; Wir werden
das zur Ausführung Erforderliche anordnen, auch von der ausgesprochenen Ermächtigung
zur Ertheilung des Expropriationsbefugnisses zu Gunsten einer normalspurigen Eisen-
bahn von Zwickau über Crossen nach Mosel, sowie der dabei für erforderlich zu erachten-
den Anschlußgleise eintretenden Falles Gebrauch machen, nicht minder den in Bezug auf
die Anlegung eines Verkehrs= und Winterhafens in Dresden gestellten Anträgen, soweit
thunlich, entsprechen.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen
anlangt, so ist
1. die Petition des Fabrikarbeiters Friedrich Paul Nünchert in Dresden, Rück-
erstattung von 111.4 gerichtliche Kosten betreffend, durch Erlaß einer dem ständischen
Antrage entsprechenden Anordnung erledigt worden.
2. Die Petition der Vorstände der Berufsgenossenschaften mit auf das Königreich
Sachsen beschränktem Gebiet um Zulassung ihrer Beamten zu der aus Cap. 45, XIII des