Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

— 41 — 
Staatshaushalts-Etats geförderten Pensionskasse für landwirthschaftliche Beamte und 
Lehrer wird antragsgemäß erwogen werden. 
3. Die mittels ständischer Schrift vom 6. Februar 1890 zur Erwägung abgegebene 
Petition der Gemeinde Pieschen und Genossen um Genehmigung zu Errichtung einer 
Apotheke in Pieschen ist in der Weise zur Erledigung gekommen, daß bei Ertheilung 
einer persönlichen Concession die Verlegung einer benachbarten Apotheke nach Pieschen 
zur Bedingung gemacht worden ist. 
4. Die wegen verschiedener im Interesse der größeren Inanspruchnahme der frei- 
willigen Abtheilung der Landes-Brandversicherungsanstalt zu treffenden Maßnahmen, sowie 
wegen Erweiterung der in Bezug auf die Landes-Brandversicherungsanstalt be- 
stehenden Gesetzgebung auf die Entschädigung auch der nicht durch Brand verursachten 
Explosionsschäden 
gestellten ständischen Anträge werden in sorgfältige Erwägung gezogen und es wird 
darnach das Weitere eingeleitet werden. 
5. Dem zu Cap. 94 des Staatshaushalts-Etats von den getreuen Ständen in 
Verfolg der Petition der ständigen Lehrer an den Gymnasien und Realgymnasien 
Königlicher Collatur gestellten Antrage entsprechend wird die Gleichstellung der Pen- 
sionsverhältnisse der Lehrer und Geistlichen mit denen der Staatsdiener in Erwägung 
gezogen werden, auch wird von der bei Cap. 96 des Staatshaushalts-Etats von den 
getreuen Ständen ertheilten Ermächtigung zur Gewährung einer Unterstützung für die 
Lehrerbildungsanstalt des Deutschen Vereins für Knabenhandarbeit zu Leipzig Gebrauch 
gemacht werden. 
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, behalten 
Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erforder- 
liche darauf zu verfügen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei- 
gethan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verord- 
nungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem 
Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, den 26. März 1890. 
Albert. 
Alfred Graf von Fabrice. 
Hermann von Nostitz-Wallwitz. 
6 Carl Friedrich von Gerber. 
Ludwig von Abeken. 
Hans von Thümmel. 
1890. 8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.