Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Nr. 21. Bekanntmachung, 
die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Secundäreisen— 
bahnen betreffend; 
vom 27. März 1890. 
De- Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Kommissars für den Bau 
J. 
einer normalspurigen Secundäreisenbahn 
von Schönberg nach Hirschberg (Reuß j. L.), sowie 
der schmalspurigen Secundäreisenbahnen 
von Oschatz nach Strehla, 
von Saupersdorf nach Wilzschhaus und 
von Hohenfichte nach Eppendorf 
dem Mitgliede der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrathe Dr. jur. Walther Friedrich Ernst Schelcher in Dresden 
und 
II. 
einer normalspurigen Secundäreisenbahn 
von Waldheim über Geringswalde nach Rochlitz, sowie 
der schmalspurigen Secundäreisenbahnen 
von Taubenheim über Beiersdorf nach Dürrhennersdorf, 
von Wolkenstein durch das Preßnitzthal und nach Jöhstadt und 
von Herrnhut nach Bernstadt 
dem Mitgliede der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrathe Dr. jur. Carl Arthur Kürsten in Dresden 
übertragen. 
Den vorgenannten Kommissaren ist die Befugniß ertheilt worden, sich in Behinderungs- 
fällen gegenseitig zu vertreten. 
Dresden, am 27. März 1890. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller.
	        
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