Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Nr.  55.  Bekanntmachung,

die  dermalige  Zusammensetzung  des  Landtagsausschusses  zu  Verwaltung
der  Staatsschulden  betreffend;

vom  15.  Dezember  1891.

Noch  der  von  der  Ständeversammlung  vorgenommenen  Wahl  des  Landtagsausschusses  zu
Verwaltung  der  Staatsschulden  ist  derselbe  nunmehr  in  folgender  Weise  zusammengesetzt:
Es  sind  gewählt  worden:
àa)  aus  der  ersten  Kammer:

als  Mitglieder:  als  Stellvertreter:
der  Oberlandesgerichtspräsident  Degner  der  Rittmeister  von  Bodenhausen  auf
aus  Dresden,  Pöhl,
der  Rittergutsbesitzer  Peltz  auf  Rams=  der  Bürgermeister  Dr.  Böhme  aus  Freidorf,
  berg,
der  Rittergutsbesitzer  von  Trützschler  der  Handelskammerpräsident,  Commerzien-=auf
  Dorfstadt;  rath  Hultzsch  aus  Dresden;
b)  aus  der  zweiten  Kammer:
als  Mitglieder:  als  Stellvertreter:
der  Geheime  Rath  Dr.  Haberkorn  aus  der  Gutsbesitzer,  Oekonomierath  Uhle-Zittau,
  mann  aus  Görlitz,
der  Bürgermeister  Bönisch  aus  Dresden.  der  Handelskammerpräsident  Georgi  aus
Mylau.

Die  Mitglieder  haben  durch  Wahl  aus  ihrer  Mitte  den  Bürgermeister  Bönisch
zum  Vorsitzenden,  den  Oberlandesgerichtspräsidenten  Degner  aber  zu  dessen  Stellvertreter
  bestimmt.

Nach  Maßgabe  von  §  17  des  Gesetzes  vom  29.  September  1834,  die  Errichtung
der  Staatsschuldenkasse  betreffend,  wird  Solches  und  daß  in  der  Person  des  bei  dieser
Kasse  angestellten  Buchhalters,

des  Rechnungsraths  Friedrich  Otmar  Dittrich,
eine  Aenderung  nicht  eingetreten  ist,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Dresden,  den  15.  Dezember  1891.

Finanz-Ministerium.

v.  Thümmel.
Wolf.