Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste 
vorbehaltenen Stellen. 
    
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär= der Behörden, an welche 
Bezeichnung anwärter nicht aus= die Bewerbungen zu 
der schließlich bestimmten richten sind, wenn es Bemerkungen. 
Stellen Stellen, in welchem nicht die Behörde selbst 
« Umfange dieselben vor- ist, bei welcher die An— 
behalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
V. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
CAn Stelle der Ziffer 6 des Verzeichnisses — G.= u. V.-Bl. 1886, S. 327 — 
ist zu setzen:) 
6. Technische Bochschule zu Bresden. Die frühere Bezeichnung 
.. « » . „Polytechnikum zu 
Büreaubeamte. % zur Hälfte. Der Rektor der technischen Dresden“ ist in „Tech- 
Hochschule. nische Hochschuie zu 
1 Dresden“ abgeändert 
3 worden, desgleichen 
tritt an Stelle der 
„Direktion des Poly- 
I technikums“ der „Rek— 
tor der Technischen 
Hochschule.“ 
  
  
VII. Finanzministerium. 
(An Stelle der Ziffer 10 des Verzeichnisses — G.= u. V.-Bl. 1886, S. 330 flg. — 
ist zu setzen:) 
10. Eisenbahnverwaltung. 
Bahnwärter, Königliche 
* Bodenmeister, Generaldirektion der 
Büreaudiener, Sachsischen 
Kassendiener, Staatseisenbahnen 
Materialausgeber, zu Dresden. 
* Oberschaffner, 
Packer für den mechanischen Güterdienst, 
Portiers, 
  
  
 
	        
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