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8. Für das Messen der Saigerteufe in einem saigeren Schachte, für jede 10m
9. Für das Uebertragen der Mittagslinie durch einen saigeren oder nahezu
saigeren Schacht mit Hülfe von Lothen, für jedes Lothpaar bei einer Saigerteufe
bis zu 40 m, d. h. nur für die dazu nöthigen Messungen ohne deren Berechnung
(Bei größeren Saigerteufen tritt für jede nachfolgenden 10 m eine Erhöhung
von 2.4 ein.)
10. Für das Uebertragen eines Lothpunktes durch einen saigeren Schacht,
bei einer Saigerteufe bis zu 40 m
(Bei größeren Saigerteufen tritt für jede nachfolgenden 10 m eine Erhöhung
von 0,75 ein.)
11. Für ein Nivellement, unter Benutzung eines Instrumentes mit Fern-
rohr und Libelle, für je 20 m Länge . .
12. Werden die Markscheidearbeiten unter besonders schwierigen Verhält-
nissen (z. B. bei hoher Temperatur, schlechten Wettern, großer Nässe, in niedrigen
Grubenbauen, steil — über 40°% — ansteigenden Grubenbauen 2c.) ausgeführt,
so sind die 1 ½ bis 3 fachen Sätze, also 50 Prozent bis 200 Prozent Zuschlag in
Rechnung zu bringen.
B. Zei Messungen über Tage.
Anmerkung: Die Gebührensätze unter 2 bis 7 einschließlich gelten auch
für Messungen über Tage.
13. Für das Messen eines Theodolitwinkels (mittels zweimaligen Anzielens
jedes Zielpunktes) bei Visurlängen bis zu 100 m
Bei einmaligem Anzielen (Detailaufnahme)
(Bei größeren Visurlängen tritt — jedoch nur bei doppelt gemessenen
Winkeln — für jede nachfolgenden 100 m eine Erhöhung von 0,30% ein.)
14. Für das Aufsuchen und Markiren zus Toieimitioitbinke bei Ent-
fernungen bis zu 100 m . .
(Bei größeren Entfernungen tritt für jede nachfolgenden 100 m bei einem
Triangulationspunkte eine Erhöhung von 0,30 % ein.)
15. Für die zur astrononrischen Bestimmung der Mittagslinie nöthigen
Messungen
16. Für das Messen einer Standlinie bei Triangulationen und Meßtisch=
aufnahmen, sowie der Polygonseiten bei Umfangsmessungen, mit Einschluß der
Reduktion der gemessenen Längen auf den Horizont:
a) beim Messen mit Band oder Kette, für jede 20 m
b) beim Messen mit Meßstäben, für jede Meßstablünge
0,75
4
L#i
SI#
5,00
0,60
7
0,75
0,50
0,50
50,00
1,00
0,50