Beilage I. (Zu § 22 des Regulativs.)
A.
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F
Aufnahmebezirke.
Die Aufnahme-Anträge sind zu richten
für heilbare Kranke
aus den Bezirken der Kreishauptmannschaften Dresden und
Bautzen an die Anstaltsdirektion Sonnenstein,
aus den Bezirken der Kreishauptmannschaften Zwickau und
Leipzig an die Anstaltsdirektion Untergöltzsch,
für unheilbare Kranke, welche tief verblödet sind und schon durch ihren Anblick
Abscheu erregen, für chronisch Tobsüchtige und für Sieche, bei welchen nach
abgelaufenem Krankheitsprozesse mit schwerer geistiger Störung körperliche Hin-
fälligkeit verbunden ist, desgleichen
für solche Kranke, die vorher in der Frrenstation zu Waldheim verpflegt wurden
oder sonst ihres Vorlebens halber zur gemeinsamen Verpflegung mit unbeschol-
tenen Kranken nicht geeignet erscheinen,
aus allen Landestheilen an die Anstaltsdirektion Colditz,
für unheilbare Kranke, welche nicht der Evangelisch-lutherischen Konfession angehören
oder Nichtsachsen sind, desgleichen
für unheilbare erwachsene Kranke, welche un angeborenem Blödfinn leiden (Idioten)
aus allen Landestheilen an die Anstaltsdirektion Hubertus-
burg,
für andere unheilbare Kranke
aus den Bezirken der Amtshauptmannschaften
Zittau
Löbau
Bautzen an
Kamenz die Anstaltsdirektion
Pirna Sonnenstein,
Dippoldiswalde
Freiberg
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