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(mit Ausnahme des Pfortaderblutstromes) stattgefunden haben kann,
gleichzeitig hochgradige Abmagerung vorhanden ist, oder das Fleisch und
die Knochen oder die zugehörigen Lymphdrüsen von Tuberkeln durch—
setzt sind;
cc) wenn solche in Form einer mit Fieber verbundenen (akuten) ver-
allgemeinerten (embolischen) Miliartuberkulose auftritt.
Das Fett von Thieren, welche an einer der vorstehend unter a, b und d bezeichneten
Krankheiten gelitten haben, darf im ausgeschmolzenen Zustande unter ausdrücklicher
Angabe seiner Abstammung ohne weitere Beschränkung,
das von Thieren mit einer der unter c und e genannten Krankheiten aber nur
unter der Voraussetzung zum Verkauf zugelassen werden, daß
1. das Ausschmelzen derartigen Fettes nur auf unter thierärztlicher Aufsicht stehenden
Schlachthöfen erfolgt;
2. das Abschöpfen oder Ablassen des Fettes nicht eher beginnt, bis in demselben
mittels Thermometers eine Temperatur von mindestens +— 1000 C. festgestellt
worden ist;
3. der Verkauf desselben unter ausdrücklicher Angabe seiner Abstammung von kranken
Thieren auf der Freibank erfolgt.
s 3. Nur in vollständig gar gekochtem oder in vollständig durch-
gepökeltem Zustande und unter Angabe des Fehlers darf finniges Fleisch, soweit
sein Verkauf nicht nach § 2 verboten ist, feilgeboten und verkauft werden.
Kochen und Pökeln hat unter polizeilicher Kontrole und letzteres immer nur in der
Weise zu geschehen, daß vor beendeter Pökelung kein Theil aus dem Pöbelfaß entfernt
werden kann. Die Pökelung hat mindestens 4 Wochen anzudauern und darf nicht in
Stücken über 2 kg Schwere erfolgen.
Das Fett solcher unter § 3 fallender Thiere darf in ausgeschmolzenem Zustande
ohne weitere Beschränkung als menschliches Nahrungsmittel feilgeboten und verkauft
werden.
6 4.Nur in vollständig durchgekochtem Zustande darf das Fleisch feilgeboten
und verkauft werden, welches
a) mit Trichinen durchsetzt ist, soweit es nicht unter die Bestimmungen des
§ 2 fällt,
b) von Thieren abstammt, die an hochgradiger beziehentlich verbreiteter oder
an verallgemeinerter (generalisirter) Tuberkulose litten unter der Vor-
aussetzung, daß die Thiere selbst nicht hochgradig abgemagert waren, in deren
Fleische und in den Knochen oder den zugehörigen Lymphdrüsen keine tuber-