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Nr. 3. Bekanntmachung,
die anderweite Abgrenzung der katholischen Pfarrbezirke Chemnitz, Zwickau
und Annaberg betreffend;
vom 1. Januar 1893.
Mie Allerhöchster Genehmigung ist vom heutigen Tage ab eine anderweite Abgrenzung
der katholischen Pfarrbezirke Chemnitz, Zwickau und Annaberg dergestalt erfolgt, daß
1. die dermalen dem katholischen Pfarrbezirke Zwickau zugehörigen
a) in den evangelisch-lutherischen Parochieen Lichtenstein, Hohndorf, Bernsdorf
mit Rüßdorf und einem Theile von Hermsdorf, Gersdorf mit einem Theile
von Hermsdorf, Callnberg, St. Egidien, Hohenstein, Ernstthal, Heinrichs-
ort, Rödlitz und Zschocken, sowie die
b) in dem Orte Neudörfel bei Ortmannsdorf
wohnhaften Katholiken der katholischen Parochie Chemnitz und
2. die dermalen dem katholischen Pfarrbezirke Annaberg zugehörigen, in den evan-
elisch-lutherischen Parochieen
gelisch-lutherishen Paroch Hartenstein und
Thierfeld
wohnhaften Katholiken der katholischen Parochie Zwickau
zugewiesen werden.
Solches wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
insoweit die Bekanntmachung, die neue Abgrenzung der katholischen Pfarrbezirke in den
Erblanden betreffend, vom 5. Februar 1849, abgeändert wird.
Dresden, den 1. Januar 1893.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Sepdewitz. Göt
Nr. 4. Bekanntmachung,
die Errichtung eines Königlichen Aichamtes in Leipzig betreffend;
vom 3. Januar 1893.
In Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung
für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= u.
V.-Bl. S. 225) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Leipzig ein