Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
3. Stück vom Jahre 1893. 
  
  
  
    
—. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 8. Bekauntmachung, die Lehr= und Prüfungsordnung für die Gymnasien betr. S. 15. 
  
Nr. 8. Bekanntmachung, 
die Lehr= und Prüfungsordnung für die Gymnasien betreffend; 
vom 28. Januar 1893. 
Mit Allerhöchster Genehmigung sind zu der unter dem 8. Juli 1882 (G.= u. V.-Bl. 
S. 153) publicirten 
Lehr= und Prüfungsorduung für die Gymnasien 
mehrfache Aenderungen beschlossen worden. 
Infolge dieser Aenderungen erhält die Lehr= und Prüfungsordnung für die Gym- 
nasien die nachstehende Fassung. 
Dieselbe tritt mit dem Beginn des Schuljahres 18 3 in Kraft. Die Vorschriften 
der Lehr= und Prüfungsordnung für die Gymnasien vom 8. Juli 1882, soweit solche 
nicht in die neue Fassung aufgenommen worden sind, werden für den bezeichneten Zeit- 
punkt aufgehoben. 
Die Bestimmungen der unter den deutschen Staatsregierungen getroffenen Verein- 
barungen über gegenseitige Anerkennung der Gymnasial-Reifezeugnisse werden durch die 
neue Lehr= und Prüfungsordnung nicht berührt. 
Dresden, am 28. Januar 1893. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
v. Seydewitz. zaan 
ledler. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 2. März 1893. 3
	        
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