Lehraufgabe.
Bertheilung
des Unter-
richtsstoffes.
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richtet wird. Zu einer Abweichung von dieser Regel ist besondere Genehmigung des
Ministeriums erforderlich. Dem Unterricht in den schwierigeren und wichtigeren Fächern
sind, soweit möglich, die Vormittagsstunden, dem in Religion die ersten Morgenstunden
zuzuweisen.
Die Schulstunden sind pünktlich 10 Minuten, nach den größeren Pausen 15 Mi-
nuten nach dem Glockenschlage zu beginnen und mit dem Glockenschlage zu schließen.
Die erste Unterrichtsstunde am Morgen jedes Tages ist in allen Klassen mit Gebet zu
beginnen.
Ueber die Vertheilung des Unterrichts auf die einzelnen Klassen und die Lehrziele
ist das Nähere in dem nachstehenden
Lehrplane
enthalten.
II. Der Unterricht im besonderen.
Aeligion.
6. Der Religionsunterricht hat vor allem auf Erweckung und Belebung des
christlich--religiösen Sinnes und auf feste Begründung evangelischen Glaubens hinzuwirken.
Dazu hat er den Schülern die Kenntnisse zu vermitteln, welche zu einem eindringenderen
Verständniß der heiligen Schrift und zur richtigen Erfassung der Kirchenlehre im Zu-
sammenhang mit der geschichtlichen Entwickelung der Kirche erforderlich sind.
87. Sexta: 3 Stunden.
Biblische Geschichte des alten Testaments. Erklärung und Einprägung des ersten
Hauptstücks.
Quinta: 3 Stunden.
Biblische Geschichte des neuen Testaments. Erklärung und Einprägung des zweiten
Hauptstücks.
Quarta: 2 Stunden.
Abschluß der biblischen Geschichte durch Wiederholung und Ergänzung des bis dahin
Durchgenommenen. Kurze Belehrung über die Bibel. Erklärung und Einprägung des
dritten Hauptstücks.
Untertertia: 2 Stunden.
Behandlung ausgewählter Psalmen, der hervorragendsten Weissagungssprüche, der
Bergpredigt, der Gleichnisse. Abschluß des Katechismusunterrichts durch Erklärung und
Einprägung der letzten Hauptstücke unter ergänzender Wiederholung der früheren. Das