Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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im  richtigen  und  finngemäßen  Lesen,  im  Nacherzählen,  im  Vortragen  auswendig  ge—
lernter  Stücke.

Einübung  der  Rechtschreibung  und  der  Hauptregeln  der  Zeichensetzung.  Das
Nöthigste  über  die  Wortarten  und  Satztheile,  über  den  einfachen  und  erweiterten,  voll—
ständigen  und  abgekürzten  Satz,  Haupt-  und  Nebensatz  unter  besonderer  Bezugnahme  auf
die  Zeichensetzung,  alles  dies  thunlichst  im  Anschluß  an  Beispiele.  Einübung  der  Prä—
positionen.  Gelegentliche  Besprechung  einzelner  Abschnitte  der  Formenlehre  aus  Anlaß
wahrgenommener  Unsicherheiten.

Diktate,  Aufsätze  (im  wesentlichen  nur  Nacherzählungen).

Quinta:  3  Stunden.

Lektüre  und  an  diese  sich  anschließende  Uebungen  wie  in  Sexta  unter  besonderer
Rücksichtnahme  auf  den  Geschichtsunterricht  der  Quinta.  Weitere  Einübung  der  Rechtschreibung
  und  Zeichensetzung.  Ergänzung  des  grammatischen  Kursus  von  Sexta.  Eingehendere
  Behandlung  der  Nebensätze;  Satzverkürzungen;  Satzgefüge;  Bindewörter.
Eintheilung  der  Haupt-,  Umstands=  und  Bindewörter  nach  ihrer  Bedeutung.  Einzelnes
aus  der  Formenlehre  wie  in  Sexta  nach  Bedürfniß;  gelegentliche  Hinweisungen  auf  die
Unterschiede  von  Volks=  und  Schriftsprache,  auf  Alterthümliches,  Dialektisches,  Bedeutungswechsel
  und  dergleichen.

Diktate,  Aufsätze.  (Freiere  Wiedergabe  von  Erzähltem  oder  Gelesenem,  leichte
Briefe  u.  dergl.)
Quarta:  3  Stunden.

Besprechung  ausgewählter  Stücke  aus  einem  Lesebuche,  vornehmlich  längerer  erzählender
  Gedichte,  wobei  auf  eine  angemessene  Gruppirung  des  zu  Lesenden  nach  dem
Inhalte,  den  Verfassern,  der  dichterischen  Form  2c.  Bedacht  zu  nehmen  ist.  Im  Anschlusse
  an  geeignete  Lesestücke  Einführung  in  die  deutsche  Heldensage.

Neben  ergänzender  Wiederholung  der  grammatischen  Pensa  von  Sexta  und  Quinta
eingehendere  Behandlung  der  deutschen  Deklination  und  Konjugation  unter  Beschränkung
auf  das  dem  Deutschen  Eigenthümliche  sowie  auf  Unregelmäßiges  und  Schwankendes.
Von  der  übrigen  Formenlehre  ist  nur  das  durchzunehmen,  was  sprachgeschichtliche  Bedeutung

  hat  oder  um  des  richtigen  Sprachgebrauchs  willen  Beachtung  verdient.  Einiges
aus  der  Wortbildungslehre.

Abschluß  der  Uebungen  in  Rechtschreibung  und  Zeichensetzung.

Diktate,  Aufsätze  (Um=  und  Nachbildungen  von  Gelesenem,  kleine  selbsterfundene
Erzählungen  nach  gegebenen  Anhaltepunkten,  leichte  Beschreibungen  2c.).