Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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arbeiten. Regelmäßige schriftliche Uebersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche 
haben nur in den Unterklassen stattzufinden, regelmäßige prosodische Uebungen nur in 
Obertertia und Untersekunda. Dagegen sind zur Befestigung und Einübung des Ge— 
lernten Seripta und Extemporalia in allen Klassen zu schreiben. Siehe hierüber noch 
§ 14 unter 6. 
& 4. 1. Die vorstehenden Bestimmungen über die Schriftstellerlektüre in den ver- 
schiedenen Klassen sind insoweit als bindend anzusehen, daß zu erheblicheren Abweichungen 
von denselben jedesmal bei Einsendung des Stundenplans die Genehmigung des Mini- 
steriums eingeholt werden muß. Der Rektor ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß 
die einzelnen Jahrgänge der Schüler möglichst gleichmäßig in die verschiedenen Gebiete 
der Literatur eingeführt werden. 
2. Die grammatischen Lehraufgaben der verschiedenen Klassen sind von den Lehrern 
des Lateinischen in gemeinsamer Berathung genau fest= und in einem ausführlichen Lehr- 
plane zusammenzustellen, welcher im Lehrerzimmer aufzuliegen hat. Wünschenswerth 
sind auch Vereinbarungen darüber, welche Abschnitte aus den Alterthümern, der Literatur- 
geschichte und der Stilistik in den einzelnen Klassen durchzunehmen sind, damit Ver- 
frühungen und unnöthige Wiederholungen vermieden und andererseits wesentliche Lücken 
nicht gelassen werden. 
3. In allen Klassen sind von Zeit zu Zeit besonders schöne und gehaltreiche Ab- 
schnitte aus der Klassenlektüre auswendig zu lernen, in den Unterklassen vornehmlich 
Sinnsprüche, Sprichwörter, kleine Erzählungen, in den Mittelklassen theils prosaische, 
theils poetische Stücke, in den Oberklassen vornehmlich poetische. Besondere Berück- 
sichtigung haben dabei die Oden des Horaz zu finden. Die Auswahl des Memorirstoffes 
ist vorsichtig und maßvoll zu treffen. 
4. Zur Vermehrung des Wortschatzes und Erhöhung der Gewandtheit in der Hand- 
habung des Lateinischen empfehlen sich für die Mittel= und Oberklassen häufige münd- 
liche Uebungen im zusammenhängenden Uebersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische 
ohne Vorbereitung. Die dazu erforderliche Zeit läßt sich gewinnen, wenn der syntak- 
tisch-stilistische Unterricht unnöthige Erörterungen und Dehnungen vermeidet, nur die 
Hauptregeln im Zusammenhange, Einzelheiten und selten Vorkommendes dagegen erst 
nachträglich bei Gelegenheit behandelt. 
5. Nachdem das Lateinsprechen als Zielforderung fallen gelassen worden ist, sind 
Uebungen im freien mündlichen Gebrauche des Lateinischen nur beiläufig zu betreiben, 
insbesondere im Anschluß an Gelesenes und bei der Wiederholung von Durchgenommenem. 
Der eigentliche Unterricht ist nur deutsch zu ertheilen. 
6. Bei den schriftlichen Uebungen ist vornehmlich auf Klarheit, Richtigkeit und An- 
gemessenheit des Ausdrucks, auf Schmuck der Rede dagegen nur insoweit zu achten, als 
Bemerkungen.
	        
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