Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Lehrziel. 
Vertheilung 
des Unter- 
richtsstoffes. 
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worden sind, nur das zum Verständniß und der rechten Würdigung der einzelnen 
Stellen Erforderliche beizubringen, die Aufmerksamkeit hauptsächlich dem Inhalte, der 
Komposition und der künstlerischen Einkleidung der Gedanken zuzuwenden. 
2. Die Bemerkungen zum Lateinischen (§ 1"4) unter 1 bis 3 erleiden auch auf den 
Unterricht im Griechischen sinngemäße Anwendung. 
3. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Schüler bei geeigneter Gelegenheit das 
Nöthige über den griechischen Tempelbau, die Einrichtung des griechischen Theaters sowie 
über die namhaftesten bildenden Künstler Griechenlands erfahren, auch eine Anzahl der 
bedeutendsten plastischen Werke durch Abgüsse oder Abbildungen kennen lernen. 
4. Bei der Privatlektüre, welche auch für das Griechische unentbehrlich, daher nach 
einem festen Plane von der Schule zu leiten und zu beaufsichtigen ist, hat eine besondere 
Berücksichtigung Homers Odyssee zu finden. Jeder Schüler, der zur Universität abgeht, 
muß die Odyssee ganz oder wenigstens nahezu vollständig, von der Ilias wenigstens die 
Bücher gelesen haben, welche die Haupthandlung enthalten. Im übrigen siehe § 45. 
Französisch. 
* 18. Gute Aussprache, Sicherheit in den Elementen der Grammatik, einige 
Geübtheit im Verstehen des gesprochenen Französisch wie im schriftlichen und mündlichen 
Gebrauch der Sprache, Bekanntschaft mit einigen Hauptwerken des klassischen Zeitalters 
durch eigene Lektüre. Beim Abschlusse des Schulkursus muß der Schüler im Stande 
sein, mäßig schwere Stellen aus neufranzösischen Schriftstellern ohne oder wenigstens nur 
mit geringer Beihilfe sofort zu verstehen und einen leichten deutschen Text ohne grobe 
Verstöße gegen die Grammatik und die Hauptregeln des Stils ins Französische zu 
übersetzen. 
19. Quarta: 5 Stunden. 
Lautlehre, Lese= und Hörübungen; regelmäßige Formenlehre. Die allerwichtigsten 
syntaktischen Regeln im Anschluß an den Lesestoff und die Arbeiten. Uebersetzen aus 
einem Uebungsbuche. 
Untertertia: 3 Stunden. 
Unregelmäßige Formenlehre, Wiederholung der regelmäßigen. Syntaktisches wie in 
Quarta gelegentlich. Uebersetzen aus einem Uebungsbuche. 
Obertertia: 2 Stunden. 
Neben ergänzender Wiederholung der vorausgegangenen Pensa Durchnahme und 
Einübung der Hauptregeln über den Gebrauch von avoir und etre, die Wortstellung, 
die Tempora, den Indikativ und Konjunktiv. Uebungen im Uebersetzen.
	        
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