Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Lehrziel. 
Vertheilung 
des Unter- 
richtsstoffes. 
— 32 — 
kommende und Regelmäßige zu behandeln, Seltneres und Unregelmäßiges später nach- 
zutragen. 
3. Bei der Lektüre bedeutenderer Werke, insbesondere klassischer Dichtungen, ist dem 
Inhalte, dem Aufbau und der Kunstform die gehörige Beachtung zuzuwenden, die Ueber- 
setzung besonders schöner Stellen möglichst wenig durch Zwischenbemerkungen (über Aus- 
sprache, Grammatisches, Wortgebrauch 2c.) zu unterbrechen. Die Auswahl der zu 
lesenden Schriftwerke ist mit Bedacht zu treffen, damit ein Fortschritt vom Leichteren 
zum Schwereren stattfindet und alle Schüler eine Anzahl besonders wichtiger Werke 
durch Klassenlektüre kennen lernen. 
Englisch. 
6. Auf den wahlfreien Unterricht im Englischen (siehe § 2 Absatz 1) sind in Ober- 
sekunda und Unterprima je 2, in Oberprima 1 bis 2 Wochenstunden zu verwenden. Die 
Schüler der Primen können unter Umständen gemeinsam unterrichtet werden. 
Als Lehrziel ist eine im ganzen richtige Aussprache, Bekanntschaft mit den Elementen 
der Grammatik und das Verständniß leichter Prosawerke anzustreben. Von besonderen 
Vorschriften wegen des Lehrganges wird abgesehen. 
Jede Belastung des Schülers mit schriftlichen häuslichen Arbeiten für den englischen 
Unterricht ist zu vermeiden. 
Schülern, welche das Hebräische betreiben, ist die Theilnahme am englischen Unter- 
richt nicht zu verstatten; die gleiche Bestimmung gilt für den entsprechenden umge- 
kehrten Fall. 
Hebräisch. 
6 22. Einige Sicherheit im Lesen des Hebräischen wie in den Elementen der 
Grammatik und die Fähigkeit, leichte geschichtliche Stellen des alten Testaments bei 
einiger Nachhülfe zu verstehen. 
623. Obersekunda: 2 Stunden. 
Elementar= und Formenlehre; Lese= und Uebersetzungsübungen nach einem Hülfs- 
buche. 
Unter= und Oberprima: In Unterprima 2, in Oberprima 1 bis 2 Stunden. 
Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre; Einübung der wichtigsten Regeln 
der Syntax. Uebersetzung leichter biblischer Abschnitte, von Zeit zu Zeit auch ganz kurze 
und elementare Uebungen im Uebersetzen aus dem Deutschen in das Hebräische. 
Die Vereinigung der beiden Primen ist bei einer geringen Anzahl von Theilnehmern 
statthaft, wünschenswerth ist aber, daß auch in diesem Falle der Unterricht wenigstens in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.