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einer der beiden Wochenstunden getrennt ertheilt wird. Es ist darauf Bedacht zu nehmen,
daß den Schülern durch diesen Nebenunterricht nur ein geringes Maß von Hausarbeit
auferlegt wird.
Siehe noch die Schlußbestimmung in § 21.
Rechnen und Mlathematik.
6 24. Bei Abschluß des Gymnasialkursus ist zu verlangen, daß der Schüler
1. volle Sicherheit im Rechnen mit bestimmten Zahlen und in der Anwendung
dieser Fertigkeit auf die Verhältnisse des bürgerlichen Lebens besitzt,
2. in Arithmetik und Algebra bis zu der Zinseszins= und Rentenrechnung und den
Gleichungen zweiten Grades einschließlich durch einen planmäßig fortschreitenden Unter-
richt gefördert worden ist,
3. in der Geometrie das Wesentlichste aus der Planimetrie, Stereometrie und ebenen
Trigonometrie, den Koordinatenbegriff und einige Anwendungen desselben, endlich die
Grundlehren von den Kegelschnitten sich mit Verständniß angeeignet hat, so daß er im
stande ist, mäßig schwierige Aufgaben aus den bezeichneten Gebieten ohne Beihülfe zu
lösen.
8 25. Sexta: 3 Stunden. »
Die vier Grundrechnungsarten mit unbenannten und benannten Zahlen. Theil—
barkeit der Zahlen, Zerlegung in Faktoren. Das Dezimalsystem in Münzen, Maßen
und Gewichten. Einfachste Berechnungen nach dem Einheits- und Mehrheitsschluß.
Häufiges Kopfrechnen mit kleinen Zahlen.
Quinta: 4 Stunden.
Weiterer Ausbau des Dezimalsystems. Bruchrechnung. Regeldetri. Kopfrechnen
wie in Sexta.
Quarta: 3 Stunden.
Einfache und zusammengesetzte Regeldetri, insbesondere Prozent= und Zinsrechnung
(ohne Proportionen). Wiederholung der gemeinen Arithmetik als Vorbereitung auf die
allgemeine.
Entwickelung der einfachsten stereometrischen und planimetrischen Begriffe aus der
Anschauung, verbunden mit leichten Meß-, Zeichen= und Rechenübungen.
Untertertia: 3 Stunden.
Die vier Grundrechnungsarten der allgemeinen Arithmetik mit Beschränkung auf
leichte Aufgaben. Einfachste Gleichungen.
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Lehrziel.
Vertheilung
des Unter-
richtsstoffes.