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solche Aufgaben fernzuhalten, zu deren Lösung die Bekanntschaft mit den besonderen
Einrichtungen und Gepflogenheiten des kaufmännischen Geschäftsbetriebes erforderlich ist.
2. Der Unterricht in den Mittel- und Oberklassen hat sich zu hüten vor der Durch—
nahme zu vieler Lehrsätze, der Entwickelung entbehrlicher Formeln und der Stellung von
Aufgaben, deren bildender Werth in keinem Verhältniß steht zu der Aufhältlichkeit und
Unbequemlichkeit der Lösung. Besonders zu warnen ist vor unnöthigem Formel- und
Rechenwerk bei Behandlung der Goniometrie. Fest einzuprägen sind im gesammten
Unterrichte der höheren Klassen nur die unentbehrlichsten Grundformeln. Allenthalben
ist das Bestreben darauf zu richten, daß das Vorgetragene voll verstanden und durch
häufige Durcharbeitung zum geistigen Eigenthum der Schüler wird, und mehr Gewicht
auf das Verstehen des Wesentlichen zu legen als auf den Umfang des mathematischen
Wissens.
Bei der Auswahl der zur Einübung der mathematischen Sätze heranzuziehenden
Beispiele ist, soviel als möglich, auf die wirklichen Verhältnisse des Lebens Rücksicht zu
nehmen.
3. Den wichtigen Koordinatenbegriff an geeigneter Stelle einzuführen und den
Schülern geläufig zu machen, bleibt dem Lehrer überlassen.
4. Die Hauptlehren der mathematischen Geographie werden am zweckmäßigsten im
Anschluß an den mathematischen Unterricht behandelt (siehe § 25 unter Oberprima).
Angängig ist aber auch, daß auf Grund getroffener Vereinbarung der Lehrer der Physik
die Behandlung dieses Kapitels, welches nicht zu kurz abgethan werden darf, mit über-
nimmt. Die zum Verständniß der mathematischen Erdkunde unentbehrlichen Hauptsätze
der sphärischen Trigonometrie lassen sich bei Behandlung der dreiseitigen Ecke ableiten.
5. Bei dem mathematischen Unterrichte ist das Arbeiten nach einem festen Lehr-
plane und ein genaues Ineinandergreifen der Lehrgänge und Methoden besonders er-
forderlich. Daraus erwächst für die an derselben Schule wirkenden Lehrer dieses Faches
die Verpflichtung, über den einzuhaltenden Lehrgang sich zu verständigen und an das
dabei Vereinbarte sich zu halten. Zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten ist es auch
geboten, daß Lehrer, welche in einer Reihe von Parallelklassen neben einander arbeiten,
bezüglich der Lehrgänge nicht wesentlich von einander abweichen.
Uaturkunde; Physik.
§#27. Bekanntschaft mit den wichtigsten Erscheinungen und Gesetzen aus den ver-
schiedenen Gebieten der Physik, sowie mit den Grundlehren der mathematischen Erd-
kunde und der Chemie, soweit letztere im Unterrichte behandelt worden sind. Außerdem
ist zu verlangen, daß bei Beendigung des Gymnasialkursus jeder Schüler sich in der
Beobachtung von Gegenständen und Vorgängen der Natur einigermaßen geübt erweist
Lehrziel.