Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Einhaltung der 
Lehrziele und 
Lehrgänge. 
Lehrmittel. 
Lehrbücher. 
— 44 — 
Vor Ostern jedes Jahres und, wenn erhebliche Veränderungen vorgenommen 
werden sollen, auch vor Michaelis ist der ausgeführte Stundenplan der Anstalt vom 
Rektor an das Ministerium zur Genehmigung einzusenden. (Ausführungsverordnung 
vom 29. Januar 1877 83.) Diesem ist eine Uebersicht beizufügen, welche die Ver— 
theilung des Unterrichts auf die einzelnen Lehrer veranschaulicht, desgleichen ein Ver— 
zeichniß der für die fremdsprachliche Klassenlektüre in Aussicht genommenen Schriftwerke, 
endlich eine die Vertheilung der Religionsstunden auf die betreffenden Fachlehrer ver— 
anschaulichende besondere Tabelle. Die Rektoren der Königlichen sowie der unter Mi— 
nisterialverwaltung stehenden städtischen Gymnasien haben, wenn irgend thunlich, vor 
Ausarbeitung des Stundenplans ihre Vorschläge wegen Vertheilung der Stunden auf die 
einzelnen Lehrer zur vorläufigen Genehmigung an das Kultusministerium einzusenden. 
#s#42. Die für die ganze Anstalt gesteckten Lehrziele, die für die einzelnen 
Klassen vorgeschriebenen Lehraufgaben sind jedenfalls einzuhalten. Dagegen sind inner— 
halb der einzelnen Jahreskurse bezüglich der Reihenfolge des Durchzunehmenden Ver— 
schiebungen zulässig, wenn durch diese die sichere Erreichung des Klassenzieles nicht ge— 
fährdet wird. 
Zur Sicherung der Stetigkeit des Unterrichts und der Einhaltung der Lehrgänge 
ist für jede Klasse ein Buch (Lektionsbuch) anzulegen, in welches jeder in derselben be— 
schäftigte Lehrer je nach der Bestimmung des Rektors von Stunde zu Stunde oder in 
gewissen Zwischenräumen das von ihm Durchgenommene zu vermerken hat. 
Verschiedene Schuleinrichtungen. 
6#43. Keinem Gymnasium darf es an den erforderlichen Hülfsmitteln für den 
Unterricht fehlen. Dazu gehören: eine Lehrer= und eine Schülerbibliothek, Karten, 
Globen, mathematische und physikalische Instrumente, Sammlungen für den natur- 
wissenschaftlichen Unterricht, Vorlegeblätter für den Schreibe-, Modelle und Vorlagen 
für den Zeichenunterricht, endlich auch eine Anzahl von Abgüssen oder guten Abbild- 
ungen zur Belebung des altklassischen und geschichtlichen Unterrichts. 
&44. In allen wissenschaftlichen Fächern ist auf die Einführung kurzgefaßter Leit- 
faden Bedacht zu nehmen, damit das Nachschreiben der Schüler bei dem Unterrichte auf 
kurze Aufzeichnungen in Ergänzung des eingeführten Lehrbuches beschränkt bleiben kann 
und das fortlaufende Diktiren vermieden wird. Die Rektoren sind gehalten, darauf zu 
achten, daß dieser Bestimmung genau nachgegangen wird. 
Zur Einführung eines Lehrbuches ist in jedem Falle die Genehmigung des Mini- 
steriums erforderlich. Die betreffenden Anträge sind stets wenigstens zwei Monate vor
	        
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