Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr. 10. Bekanntmachung, 
die Konzessionirung der Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit 
Alemannia zu Leipzig betreffend; 
vom 31, Januar 1893. 
Der neubegründeten Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit alemannia zu Leipzig 
ist auf Grund deren Statuts vom 19. November vorigen Jahres in Gemäßheit § 2 des 
Gesetzes vom 28. August 1876 Genehmigung zum Betriebe der Mobiliarfeuerversicher- 
ung im Königreiche Sachsen unter den durch das angezogene Gesetz in Verbindung mit 
den Gesetzen vom 18. Oktober 1886 und vom 5. Mai 1892, sowie durch die Ver- 
ordnungen vom 20. November 1876, vom 19. Oktober 1886 und vom 8. Dezember 
1892 vorgeschriebenen Bedingungen und Beschränkungen, mit Vorbehalt des Widerrufs, 
ertheilt worden. 
Dresden, den 31. Januar 1893. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Münckner. 
  
Nr. 11. Bekanntmachung, 
die Errichtung von Königlichen Aichämtern in Zwickau und Bautzen 
betreffend: 
vom 13. Februar 1893. 
In weiteren Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren 
Einrichtung für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 
(G.= u. V.-Bl. S. 225) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Zwickau 
und Bautzen Königliche Aichämter errichtet werden. Das Aichamt zu Zwickau, dessen 
Betrieb den 15. dieses Monats eröffnet wird, erhält die Ordnungsnummer 0 Seine 
Zuständigkeit erstreckt sich auf die Aichung von Längenmaaßen, Flüssigkeitsmaaßen, Hohl- 
maaßen und Meßwerkzeugen für trockene Gegenstände, Gewichten sowie Waagen. Das
	        
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