Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

— 98 — 
&4. Bei dem Baue der gedachten Eisenbahn werden nach Maßgabe der genehmigten 
Detailpläne die Fluren von 
betroffen. 
Olbernhau, 
Grünthal-Kupferhammer, 
Oberneuschönberg, 
Hirschberg, 
Forstrevier Hirschberg, 
Pfaffroda Rittergut, 
Heidersdorf, 
Niederseiffenbach, 
Dittersbach, 
Purschenstein, 
Purschensteiner Waldung (Abtheilung Wasserwand) und 
Neuhausen 
Dresden, den 17. März 1894. 
Minifterium des Innern. 
v. Metzsch. 
Gersdorf. 
Nr. 27. Gesetz, 
die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshecbammen 
betreffend:; 
vom 20. Marz 1894. 
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
c. !c. c. 
haben Bestimmungen wegen Inruhestandsversetzung der Bezirkshebammen für nöthig 
befunden und verordnen daher mit Zustimmung Unserer getreuen Stände wie folgt: 
# 1. Den Bezirkshebammen ist durch die Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke, 
für welche sie angestellt sind, eine jährliche Unterstützung nach Maßgabe der nachstehenden 
Bestimmungen zu gewähren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.