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Nr. 40. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Kirchengemeinde zu Riesa betreffend;
vom 12. Mai 1894.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von dem Kirchenvorstand
zu Riesa mit Zustimmung der betheiligten politischen Gemeindevertretungen und Ge—
nehmigung der Kircheninspektion beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden
und seiten desselben unkündbaren 3 ½ prozentigen Schuldscheinen im Betrage von
dreihundert tausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 12. Mai 1894.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Für den Minister: v. Metzsch.
Dr. Diller.
Münckner.
Nr. 41. Dekret
wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für
Berichtigung des Mandauflusses in der Stadtflur Zittau unterhalb der
Olbersdorfer Brücke;
vom 26. Mai 1894.
Des Ministerium des Innern hat auf Grund von § 12 des Gesetzes vom 15. August
1855 über die Berichtigung von Wasserläufen 2rc. die Genossenschaftsordnung der Ge-
nossenschaft für Berichtigung des Mandauflusses in der Stadtflur Zittau unterhalb der
Olbersdorfer Brücke unter Verleihung der Rechte einer juristischen Person an dieselbe
und mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen dieser Genossenschaftsordnung
allenthalben nachgegangen werde.